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VwGH 04.10.1983, 83/14/0034

VwGH 04.10.1983, 83/14/0034

Rechtssätze


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Normen
BAO §21;
EStG 1972 §27 Abs2 Z1 idF vor 1980/563;
RS 1
Entspricht ein Darlehensvertrag zwischen Mutter und Sohn nicht den Erfordernissen für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (Hinweis E vom , 346, 453/77, VwSlg 5139 F/1977), wird er von der Behörde dennoch anerkannt, dann ist es zulässig, daß die Abgabenbehörde statt der vereinbarten Wertsicherung eine (zivilrechtlich nicht bedungene) Verzinsung annimmt.
Normen
BAO §21;
BAO §23;
EStG 1967 §4 Abs4;
EStG 1972 §4 Abs4 impl;
RS 2
Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0346/77 E VwSlg 5139 F/1977 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983140034.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-60741