VwGH 16.01.1985, 83/13/0227
VwGH 16.01.1985, 83/13/0227
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Für alle in § 26 EStG 1972 angeführten Arbeitgeberleistungen gilt der Grundsatz, daß darüber einzeln abgerechnet werden muß. Daraus FOLGT, daß die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien hier: Telefonpauschalbeträge - durch den Arbeitgeber, mögen sie auch für die in § 26 leg cit angeführten Zwecke gedacht sein, stets dazu führt, daß es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 handelt (Hinweis auf E , 81/13/0090). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983130227.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-60725