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VwGH 16.01.1985, 83/13/0227

VwGH 16.01.1985, 83/13/0227

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Für alle in § 26 EStG 1972 angeführten Arbeitgeberleistungen gilt der Grundsatz, daß darüber einzeln abgerechnet werden muß. Daraus FOLGT, daß die Zahlung nicht verrechnungspflichtiger Pauschalien hier: Telefonpauschalbeträge - durch den Arbeitgeber, mögen sie auch für die in § 26 leg cit angeführten Zwecke gedacht sein, stets dazu führt, daß es sich beim Arbeitnehmer um Arbeitslohn im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 EStG 1972 handelt (Hinweis auf E , 81/13/0090).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130227.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-60725