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VwGH 30.05.1985, 83/13/0211

VwGH 30.05.1985, 83/13/0211

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Ein Sicherstellungsauftrag stellt im Zusammenwirken mit dem Einkommensteuerbescheid, mit dem die sichergestellte Steuerschuld festgesetz wird, eine Maßnahme der zwangsweisen Einbringung iSd § 26 Abs 3 EStG 1967 dar. Ein im Zuge der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag gestellter Antrag auf Beschränkung der Einkommensteuer iSd § 26 Abs 3 EStG 1967 ist daher geeignet, die Einkommensteuerschuld zu beschränken. NACH Antragstellung eingehobene, über die in der Folge bescheidmäßig beschränkte Einkommensteuerschuld hinausgehende Einkommensteuer ist daher als zu Unrecht entrichtet anzusehen und über Antrag gemäß § 241 BAO zurückzuzahlen.
Norm
RS 2
Ist eine Rechtsgeschäftsgebühr mit Bescheid vorgeschrieben worden und der Bescheid in Rechtskraft erwachsen, dann kann nicht rechtswirksam eine Erstattung der Gebühr aus dem Grunde verlangt werden, daß die seinerzeitige Gebührenbemessung unrichtig gewesen sei.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2131/59 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130211.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-60720