VwGH 16.01.1985, 83/13/0210
VwGH 16.01.1985, 83/13/0210
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Unter der "Erklärung über den Gewinn des betreffenden Wirtschaftsjahres", mit welcher die Aufzeichnungen gemäß § 9 Abs 3 EStG vorzulegen sind, kann sinnvollerweise nur die ERSTE, ursprüngliche Abgabenerklärung, nicht aber eine später vorgelegte berichtigte verstanden werden (Hinweis auf E , 84/14/0115). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983130210.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-60719