VwGH 05.12.1984, 83/13/0208
VwGH 05.12.1984, 83/13/0208
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Seit der mit erfolgten Gesetzesänderung (Wegfall des Geschäftswertes und Firmenwertes in der Aufzählung nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter im § 6 Z 2 EStG) ist die Zulässigkeit einer Absetzung für Abnutzung nach § 7 EStG vom Geschäftswert oder Firmenwert davon abhängig, ob es sich dabei nach den Umständen des konkreten Falles um ein abnutzbares oder ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut handelt. Die Schlußfolgerung, ein durch außergewöhnlich günstigen Standort und die durch ihn bedingt sich anhaltend verbessernde Ertragslage eines Betriebes gestützter Firmenwert unterliege im Prinzip keiner Abnutzung, ist nicht unrichtig. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1048/78 E VwSlg 5288 F/1978; RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130208.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-60718