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VwGH 28.11.1984, 83/13/0173

VwGH 28.11.1984, 83/13/0173

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §38 Abs4;
UStG 1972 §6 Z14;
RS 1
Ausführungen zu Vorträgen im Wirtschaftsförderungsinstitut.
Norm
UStG 1972 §6 Z14;
RS 2
Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller angesehen werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/13/0007 E VwSlg 5864 F/1984 RS 1
Norm
EStG 1972 §38 Abs4;
RS 3
Eine nur nach festem Stundensatz entlohnte unterrichtende Tätigkeit, von der auszuschließen ist, daß sie NUR in der Verwertung selbsgeschaffener literarischer Urheberrechte bestünde, ergibt keine nach § 38 Abs 4 EStG 1972 qualifizierten Einkünfte.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/14/0209 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130173.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-60712