VwGH 28.11.1984, 83/13/0173
VwGH 28.11.1984, 83/13/0173
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Ausführungen zu Vorträgen im Wirtschaftsförderungsinstitut. |
Norm | UStG 1972 §6 Z14; |
RS 2 | Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller angesehen werden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/13/0007 E VwSlg 5864 F/1984 RS 1 |
Norm | EStG 1972 §38 Abs4; |
RS 3 | Eine nur nach festem Stundensatz entlohnte unterrichtende Tätigkeit, von der auszuschließen ist, daß sie NUR in der Verwertung selbsgeschaffener literarischer Urheberrechte bestünde, ergibt keine nach § 38 Abs 4 EStG 1972 qualifizierten Einkünfte. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 82/14/0209 E RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130173.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-60712