VwGH 19.09.1984, 83/13/0171
VwGH 19.09.1984, 83/13/0171
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Lediglich die Tatsache, daß im Baubewilligungsbescheid für ein in Massivbauweise errichtetes Kleingartenhaus die Verpflichtung enthalten ist, dasselbe auf jederzeit mögliches Verlangen der Baubehörde abzutragen, reicht nicht aus, diesem Haus die Qualifikation als Eigenheim iS des § 18 EStG 1972 nicht zuzubilligen. |
Norm | |
RS 2 | Ein Wohnhaus ist ein Bauwerk, das nicht bloß für vorübergehende Dauer errichtet ist und das dazu dient, Wohnbedürfnisse zu befriedigen (vgl E , 1430/66, VwSlg 3558 F/1967). Die Eignung zu diesem Zweck ist nach den tatsächlichen Verhältnissen unter Heranziehung der Verkehrsauffassung zu beurteilen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1243/77 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130171.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-60711