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VwGH 15.02.1984, 83/13/0166

VwGH 15.02.1984, 83/13/0166

Rechtssatz


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Norm
FinStrG §187 idF 1958/129;
RS 1
Strebt ein rechtskräftig Verurteilter die gnadenweise Nachsicht der über ihn verhängten Strafe an, dann ist es seine Aufgabe, im Gnadenansuchen das Vorliegen der vom Gesetz dafür vorausgesetzen berücksichtigungswürdigen Umstände zu behaupten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130166.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-60710