VwGH 04.04.1984, 83/13/0161
VwGH 04.04.1984, 83/13/0161
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides über die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ist auch nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Abgabepflichtigen zulässig, wenn die Verpflichtung gemäß § 217 BAO bereits vor der Konkurseröffnung entstanden ist und damit gemäß § 220 BAO der Säumniszuschlag fällig war. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130161.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-60709