Suchen Hilfe
VwGH 04.04.1984, 83/13/0161

VwGH 04.04.1984, 83/13/0161

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Die Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides über die Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages ist auch nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Abgabepflichtigen zulässig, wenn die Verpflichtung gemäß § 217 BAO bereits vor der Konkurseröffnung entstanden ist und damit gemäß § 220 BAO der Säumniszuschlag fällig war.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130161.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-60709

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden