VwGH 18.01.1984, 83/13/0142
VwGH 18.01.1984, 83/13/0142
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Rasches Vorgehen zur Sicherung des Abgabenanspruches iSd § 230 Abs 7 BAO ist geboten, wenn der Steuerpflichtige selbst erklärt, in den nächsten drei Jahren keine liquiden Mittel für die Steuerzahlungen aufzubringen, und wenn die Abgabenbehörden bisher keine Pfandrechte auf seinen Liegenschaften erworben haben. |
Norm | BAO §212 Abs1 idF 1977/320; |
RS 2 | Ist eine Gefährdung der Einbringlichkeit durch den begehrten Aufschub nicht auszuschließen, dann kommt eine Zahlungserleichterung von vornherein nicht in Betracht (Hinweis: Stoll, Handbuch Seite 513, E , 81/14/0139 und E , 81/14/0158). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5849 F/1984 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130142.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-60705