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VwGH 18.01.1984, 83/13/0142

VwGH 18.01.1984, 83/13/0142

Rechtssätze


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Normen
BAO §230 Abs3 idF 1980/151;
BAO §230 Abs7;
RS 1
Rasches Vorgehen zur Sicherung des Abgabenanspruches iSd § 230 Abs 7 BAO ist geboten, wenn der Steuerpflichtige selbst erklärt, in den nächsten drei Jahren keine liquiden Mittel für die Steuerzahlungen aufzubringen, und wenn die Abgabenbehörden bisher keine Pfandrechte auf seinen Liegenschaften erworben haben.
Norm
BAO §212 Abs1 idF 1977/320;
RS 2
Ist eine Gefährdung der Einbringlichkeit durch den begehrten Aufschub nicht auszuschließen, dann kommt eine Zahlungserleichterung von vornherein nicht in Betracht (Hinweis:

Stoll, Handbuch Seite 513, E , 81/14/0139 und E , 81/14/0158).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5849 F/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130142.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-60705