VwGH 29.05.1985, 83/13/0136
VwGH 29.05.1985, 83/13/0136
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Werden mehrere Pkw mit Wechselkennzeichen betrieben, dann zählt jeder bzw nur jener von ihnen zum notwendigen Betriebsvermögen, der seinem Wesen nach dem Betrieb zu dienen bestimmt ist und überwiegend betrieblich verwendet wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983130136.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-60704