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VwGH 29.05.1985, 83/13/0136

VwGH 29.05.1985, 83/13/0136

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Werden mehrere Pkw mit Wechselkennzeichen betrieben, dann zählt jeder bzw nur jener von ihnen zum notwendigen Betriebsvermögen, der seinem Wesen nach dem Betrieb zu dienen bestimmt ist und überwiegend betrieblich verwendet wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-60704