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VwGH 10.04.1985, 83/13/0135

VwGH 10.04.1985, 83/13/0135

Rechtssatz


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Norm
BAO §236 Abs1;
RS 1
Eine Abgabennachsicht setzt die Unbilligkeit der AbgabenEINHEBUNG voraus; eine solche kann grundsätzlich nicht damit begründet werden, daß die AbgabenVORSCHREIBUNG unbillig erfolgt sei. Vielmehr muß die behauptete Unbilligkeit in Umständen liegen, die die Entrichtung der Abgaben selbst betrifft, wie dies zB der Fall sein kann, wenn durch die Abgabenentrichtung die berufliche oder wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Angehörigen gefährdet erscheint oder wenn die Abgabenentrichtung eine unzumutbare Veräußerung von Vermögenswerten erforderlich machen würde (Hinweis E , 83/17/0019).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130135.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-60703

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