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VwGH 26.09.1984, 83/13/0131

VwGH 26.09.1984, 83/13/0131

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Ausführungen darüber, daß die normalen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Unterhalt und der Berufsausübung von Kindern keine außergewöhnliche Belastung sind.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/13/0201 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130131.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-60702