VwGH 19.10.1983, 83/13/0120
VwGH 19.10.1983, 83/13/0120
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1972 §28; |
RS 1 | Im Rahmen der Einkunftsarten "Vermietung und Verpachtung" können als Werbungskosten zu wertende Ausgaben auch schon in Jahren anfallen, in denen noch keine Mieteinnahmen oder Pachteinnahmen erzielt werden. (Hinweis auf E vom , 847/79). Es kann daher auch eine Eigentumswohnung, die wegen notwendiger Reparaturarbeiten derzeit nicht gewinnbringend verwertet werden kann, eine Einkunftsquelle darstellen, doch setzt die Prüfung dieser Frage eine eingehende Befassung mit den Umständen des Einzelfalles voraus, wobei Verluste in den Streitjahren allein noch nicht mit ausreichender Sicherheit besagen, daß nicht künftige Erträge erzielbar sein werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983130120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-60700