VwGH 14.11.1984, 83/13/0108
VwGH 14.11.1984, 83/13/0108
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Der Streit über die genaue Höhe der sichergestellten Abgaben ist nicht Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen den Sicherstellungsauftrag, sondern ist in einem Berufungsverfahren gegen den jeweiligen Abgabenbescheid abzuführen. Bezüglich der Gründe, aus denen sich die Gefährdung oder Erschwerung der Einbringung der Abgaben ergibt, genügt es, wenn aus der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen und den besonderen Umständen des Einzelfalles begründet geschlossen werden kann, daß nur bei raschem Zugriff der Behörde die Abgabeneinbringung voraussichtlich gesichert erscheint (Hinweis E , 1565/63 und E , 1474/60). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0977/75 E VwSlg 4988 F/1976 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983130108.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-60697