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VwGH 11.04.1984, 83/13/0076

VwGH 11.04.1984, 83/13/0076

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Es ist nicht erforderlich, wegen einer durch Blindheit bewirkten Körperbehinderung laufend einen Privatchauffeur zu beschäftigen; die dadurch entstehenden Kosten stellen sohin keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 dar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130076.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-60683