VwGH 27.02.1985, 83/13/0056
VwGH 27.02.1985, 83/13/0056
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die rechtliche Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel iS des § 303 BAO und stellt daher keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Vielmehr handelt es sich hiebei um die rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes und nicht um Fakten, die eine geänderte Sachverhaltsannahme rechtfertigen. |
Normen | |
RS 2 | Besteht die Vermutung, eine bestimmte Tätigkeit könnte bei längerer Beobachtung (von Anfang an) nicht als Einkunftsquelle zu beurteilen sein, so kann die Abgabenbehörde einen gemäß § 200 BAO vorläufigen Bescheid erlassen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5972 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983130056.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-60675