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VwGH 27.02.1985, 83/13/0056

VwGH 27.02.1985, 83/13/0056

Rechtssätze


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Normen
BAO §303 Abs4;
EStG 1972 §2 Abs4;
RS 1
Die rechtliche Beurteilung einer Tätigkeit als Liebhaberei ist weder eine Tatsache noch ein Beweismittel iS des § 303 BAO und stellt daher keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Vielmehr handelt es sich hiebei um die rechtliche Würdigung eines Sachverhaltes und nicht um Fakten, die eine geänderte Sachverhaltsannahme rechtfertigen.
Normen
BAO §200;
EStG 1972 §2 Abs4;
RS 2
Besteht die Vermutung, eine bestimmte Tätigkeit könnte bei längerer Beobachtung (von Anfang an) nicht als Einkunftsquelle zu beurteilen sein, so kann die Abgabenbehörde einen gemäß § 200 BAO vorläufigen Bescheid erlassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5972 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130056.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-60675