Suchen Hilfe
VwGH 22.10.1986, 83/13/0055

VwGH 22.10.1986, 83/13/0055

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Eine Abgabenverkürzung bewirkt, wer der Verpflichtung zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 80 EStG 1972 nicht nachkommt (Verletzung einer Anzeigepflicht) und Lohnsteuer, sowie Dienstgeberbeiträge nicht fristgerecht abführt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die verkürzten Abgaben vom Finanzamt zunächst im Schätzungsweg (zum Teil sogar überhöht) ermittelt wurden und im Zuge von Lohnsteuerprüfungen ohne Schwierigkeiten in ihrer tatsächlichen Höhe festgesetzt werden konnten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1983130055.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-60674