VwGH 22.06.1983, 83/13/0051
VwGH 22.06.1983, 83/13/0051
Rechtssatz
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Norm | BAO §184 Abs3; |
RS 1 | Zur Erreichung des Zieles der Schätzung, nämlich der sachlichen Richtigkeit des Ergebnisses, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben, muß die Behörde im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983130051.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-60672