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VwGH 22.06.1983, 83/13/0051

VwGH 22.06.1983, 83/13/0051

Rechtssatz


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Norm
BAO §184 Abs3;
RS 1
Zur Erreichung des Zieles der Schätzung, nämlich der sachlichen Richtigkeit des Ergebnisses, das in der Feststellung von Besteuerungsgrundlagen besteht, die die größte Wahrscheinlichkeit für sich haben, muß die Behörde im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf alle vom Abgabepflichtigen substantiiert vorgetragenen, für die Schätzung relevanten Behauptungen eingehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983130051.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60672