VwGH 18.12.1985, 83/13/0041
VwGH 18.12.1985, 83/13/0041
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch wenn die Forderung eines Kreditgebers gegenüber seinem Schuldner, trotz erkennbar drohender Gefahr einer teilweisen Uneinbringlichkeit bisher nicht entsprechend wertberichtigt wurde, liegt ein Wiederaufnahmsgrund vor, wenn nachträglich hervorkommt, daß das Ausmaß der Uneinbringlichkeit höher war als bisher erkennbar. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983130041.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-60665