Suchen Hilfe
VwGH 18.12.1985, 83/13/0041

VwGH 18.12.1985, 83/13/0041

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Auch wenn die Forderung eines Kreditgebers gegenüber seinem Schuldner, trotz erkennbar drohender Gefahr einer teilweisen Uneinbringlichkeit bisher nicht entsprechend wertberichtigt wurde, liegt ein Wiederaufnahmsgrund vor, wenn nachträglich hervorkommt, daß das Ausmaß der Uneinbringlichkeit höher war als bisher erkennbar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983130041.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-60665