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VwGH 28.11.1984, 83/13/0034

VwGH 28.11.1984, 83/13/0034

Rechtssatz


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Normen
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 §1 Abs1 Z13 idF 1982/006;
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 §1 Abs1 Z5 idF 1982/006;
EStG 1972 §17 Abs4;
RS 1
Ein Verkaufsleiter, der (schwerpunktmäßig) mit der Einschulung und Überwachung der im Verkauf tätigen Mitarbeiter betraut ist, übt keine ausschließliche Vertretertätigkeit aus und hat daher auch keinen Anspruch auf Anwendung der im § 1 Abs 1 Z 13 der Durchschnittssatzverordnung für Werbungskosten (BGBl 597/75, idF 6/1982) vorgesehenen Pauschbeträge.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130034.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-60664