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VwGH 22.06.1983, 83/13/0024

VwGH 22.06.1983, 83/13/0024

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Der Freibetrag gem § 24 Abs 4 EStG 1972 stellt weder seinem Wortlaut noch seiner systematischen Stellung im EinkommensteuerG nach eine Tarifvorschrift dar, sondern ist eine sachliche Steuerbefreiung. Er ist daher vor dem Ausgleich mit laufenden Verlusten aus dem veräußerten Betrieb oder anderen Verlusten vom Veräußerungsgewinn abzusetzen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983130024.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60659