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VwGH 27.04.1983, 83/13/0014

VwGH 27.04.1983, 83/13/0014

Rechtssatz


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Norm
AmtssitzAbk OPEC 1974;
RS 1
Gemäß Z 4 des Notenwechsels zum Abkommen BGBl 1974/382 sollen Personen, auf die sich dieses Abkommen bezieht und die weder österreichische Staatsbürger noch Staatenlose mit ständigem Aufenthalt in Österreich sind, keinen Vorteil aus den österreichischen Bestimmungen über die Familienbeihilfe und Geburtenbeihilfe ziehen. Auch die Ehegatten von Angestellten der OPEC zählen zu den Personen, auf die sich dieses Abkommen bezieht (vgl die Art 19 Abs 1 lit c und 22 lit f und lit h des Abkommens).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983130014.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-60657