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VwGH 22.02.1984, 83/13/0007

VwGH 22.02.1984, 83/13/0007

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §6 Z14;
RS 1
Entfaltet der Schriftsteller eine Vortragstätigkeit, die sich vollkommen im Rahmen seines bereits in Schriftform vor die Öffentlichkeit getragenen Gedankengutes bewegt, so kann diese Tätigkeit noch als unmittelbarer Ausfluß der Tätigkeit als Schriftsteller angesehen werden.
Norm
EStG 1972 §38 Abs4;
RS 2
Reisevorträge, in denen der Vortragende seine Erlebnisse und seine Eindrücke schildert und in denen er seine Schlußfolgerungen zieht, sind eine eigentümliche geistige Schöpfung; Conferencen können es, je nach ihrer Ausgestaltung, sein (Hinweis E , 823/75).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5864 F/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130007.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-60655