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VwGH 03.10.1984, 83/13/0004

VwGH 03.10.1984, 83/13/0004

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
RS 1
Aufgabe eines Betriebes im Falle von dessen VERPACHTUNG liegt in der Regel nicht, in konkret gegebenen Fällen aber dann vor, wenn die Gesamtheit der dafür maßgebenden Tatsachen mit hoher WAHRSCHEINLICHKEIT dafür spricht, daß der Verpächter selbst diesen Betrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird; nicht nötig ist hingegen, daß letzteres wegen rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit FÜR IMMER VÖLLIG AUSGESCHLOSSEN ist (vgl E , 3345/78).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/14/0041 E VwSlg 5685 F/1982 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130004.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-60653