VwGH 24.09.1984, 83/11/0186
VwGH 24.09.1984, 83/11/0186
Rechtssätze
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Normen | KFG 1967 §64 Abs2; KFG 1967 §67 Abs2; |
RS 1 | Ausführungen zur Schlüssigkeit eines Gutachtens, wenn diese zwar nicht auf Grund der von der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle durchgeführten Tests allein, sondern erst in Verbindung mit den Ergebnissen einer mit dem Bfr vorgenommenen Probefahrt gegeben ist. |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zur Rechtsnatur eines "verkehrspsychologischen Gutachtens" iS des § 67 Abs 2 letzter Satz KFG 1967. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 82/11/0063 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983110186.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-60641