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VwGH 24.09.1984, 83/11/0186

VwGH 24.09.1984, 83/11/0186

Rechtssätze


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Normen
KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs2;
RS 1
Ausführungen zur Schlüssigkeit eines Gutachtens, wenn diese zwar nicht auf Grund der von der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle durchgeführten Tests allein, sondern erst in Verbindung mit den Ergebnissen einer mit dem Bfr vorgenommenen Probefahrt gegeben ist.
Normen
AVG §52;
KDV 1967 §31 Abs1;
KFG 1967 §67 Abs2;
RS 2
Ausführungen zur Rechtsnatur eines "verkehrspsychologischen Gutachtens" iS des § 67 Abs 2 letzter Satz KFG 1967.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/11/0063 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983110186.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-60641