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VwGH 16.04.1984, 83/10/0254

VwGH 16.04.1984, 83/10/0254

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Für die Prozessfähigkeit (im Verwaltungsstrafverfahren) ist entscheidend, ob die Partei (Beschuldigter) im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage war, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereignenden prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Verfahrens entsprechend zu verhalten.
Normen
RS 2
Die Zurückweisung einer Berufung wegen Rechtsmittelverzichtes oder wegen Verspätung ist ihrem normativen Gehalt nach nicht einer Zurückweisung der Berufung wegen des Fehlens einer anfechtbaren erstinstanzlichen Entscheidung gleichzuhalten. Auf Grund erstgenannter Zurückweisung stünde nämlich die Rechtskraft einer erstinstanzlichen Entscheidung fest.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11410 A/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1983100254.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-60629

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