VwGH 16.04.1984, 83/10/0254
VwGH 16.04.1984, 83/10/0254
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Für die Prozessfähigkeit (im Verwaltungsstrafverfahren) ist entscheidend, ob die Partei (Beschuldigter) im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage war, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereignenden prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Verfahrens entsprechend zu verhalten. |
Normen | |
RS 2 | Die Zurückweisung einer Berufung wegen Rechtsmittelverzichtes oder wegen Verspätung ist ihrem normativen Gehalt nach nicht einer Zurückweisung der Berufung wegen des Fehlens einer anfechtbaren erstinstanzlichen Entscheidung gleichzuhalten. Auf Grund erstgenannter Zurückweisung stünde nämlich die Rechtskraft einer erstinstanzlichen Entscheidung fest. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 11410 A/1984 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983100254.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-60629