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VwGH 06.07.1987, 83/10/0148

VwGH 06.07.1987, 83/10/0148

Rechtssätze


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Normen
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;
RS 1
Nur dann, wenn ohne überdehnter Interpretation davon gesprochen werden kann, dass eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genusszwecken dient, darf die Eigenschaft als Verzehrprodukt wegen Lebensmitteleigenschaft ausgeschlossen werden (Hinweis E , 82/10/0060).
Normen
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §2;
RS 2
Die Bestimmung des Produktes entscheidet über seine Einstufung als Lebensmittel im Sinne des § 2 LMG.
Normen
LMG 1975 §18;
LMG 1975 §2;
LMG 1975 §3;
RS 3
Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Stärkung bzw zur Verbesserung der Vitalität und Leistungsfähigkeit beitragen sollen, kann aus dem Umstand, dass sie auch Ernährungszwecken im Sinne der Nahrungsergänzung dienen, eine Lebensmitteleigenschaft noch nicht abgeleitet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1983100148.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-60620