VwGH 06.07.1987, 83/10/0148
VwGH 06.07.1987, 83/10/0148
Rechtssätze
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Normen | LMG 1975 §18; LMG 1975 §2; LMG 1975 §3; |
RS 1 | Nur dann, wenn ohne überdehnter Interpretation davon gesprochen werden kann, dass eine Ware überwiegend Ernährungszwecken oder Genusszwecken dient, darf die Eigenschaft als Verzehrprodukt wegen Lebensmitteleigenschaft ausgeschlossen werden (Hinweis E , 82/10/0060). |
Normen | LMG 1975 §18; LMG 1975 §2; |
RS 2 | Die Bestimmung des Produktes entscheidet über seine Einstufung als Lebensmittel im Sinne des § 2 LMG. |
Normen | LMG 1975 §18; LMG 1975 §2; LMG 1975 §3; |
RS 3 | Bei Produkten, die bestimmungsgemäß zur Stärkung bzw zur Verbesserung der Vitalität und Leistungsfähigkeit beitragen sollen, kann aus dem Umstand, dass sie auch Ernährungszwecken im Sinne der Nahrungsergänzung dienen, eine Lebensmitteleigenschaft noch nicht abgeleitet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1983100148.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-60620