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VwGH 20.06.1983, 83/10/0088

VwGH 20.06.1983, 83/10/0088

Rechtssätze


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Normen
LSchG Krnt 1981 §12 Abs1 litb;
LSchG Krnt 1981 §6 Abs1 lita;
RS 1
Die Übertretung gemäß § 12 Abs 1 lit b Krnt LSchG in Bezug auf § 6 Abs 1 lit a legcit ist ein Dauerdelikt.
Normen
VwGG §28 Abs1 Z2;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs2;
RS 2
Wenn in einer Beschwerde als belangte Behörde das "Amt der ..... Landesregierung" bezeichnet wird und auf einen Verbesserungsauftrag hin als belangte Behörde abermals das "Amt der ... Landesregierung" genannt wird, dann ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht einzustellen, wenn die belangte Behörde aus dem vorgelegten angefochtenen Bescheid einwandfrei hervorgeht.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2041/71 E VS VwSlg 8477 A/1973; RS 5
Normen
AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §2 Abs1;
AbfallbeseitigungsG Krnt 1978 §3;
VwRallg impl;
RS 3
Unter "Abfall" ist für Fragen des Landschaftsschutzes jeder Gegenstand zu verstehen, der entweder nach dem Willen seines Eigentümers oder Besitzers nicht mehr seiner Bestimmung gemäß verwendet werden soll und dessen er sich entledigen will, oder der infolge seiner Funktionstüchtigkeit nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann.
Normen
LSchG Krnt 1981 §12 Abs1 litb;
LSchG Krnt 1981 §6 Abs1 lita;
RS 4
Eine die Landschaft verunstaltende Wirkung des in § 6 Abs 1 lit a Krnt LSchG beschriebenen Verhaltens wird unwiderleglich vermutet.
Normen
OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §3 Abs1;
OrtsbildpflegeG Krnt 1979 §3 Abs2;
RS 5
Ausführungen zum Begriff der "freien Landschaften" im Sinne des Krnt LSchG an Hand der Krnt Ortsbildpflegegesetze.
Normen
LSchG Krnt 1981 §12 Abs1 litb;
LSchG Krnt 1981 §6 Abs1 lita;
VwRallg impl;
RS 6
Unter "VERUNSTALTUNG" ist eine das Schönheitsgefühl störende Entstehung zu verstehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11092 A/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1983100088.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-60617