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VwGH 21.03.1985, 83/08/0179

VwGH 21.03.1985, 83/08/0179

Rechtssatz


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Norm
GenVG §1;
RS 1
Sowohl bei der Verschmelzung durch Aufnahme als auch bei der Verschmelzung durch Neubildung tritt Gesamtrechtsnachfolge ein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983080179.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60591