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VwGH 24.01.1985, 83/08/0095

VwGH 24.01.1985, 83/08/0095

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Unter einer Maßnahme gemäß § 68 Abs 1 ASVG ist jede nach außen hin in Erscheinung tretende und dem Beitragsschuldner zur Kenntnis gebrachte Tätigkeit des Versicherungsträgers zu verstehen, die der Feststellung der Beitragsschulden dient (Hinweis E , 1919/71, VwSlg 8245 A/1972).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983080095.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60578