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VwGH 22.10.1987, 83/08/0009

VwGH 22.10.1987, 83/08/0009

Rechtssätze


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Norm
ASVG §49 Abs3 Z1;
RS 1
Fahrtkostenvergütungen, die der Dienstgeber seinen ins Ausland entsandten Dienstnehmern unter dem Titel des Ersatzes von Auslagen für Fahrten zwischen dem Wohnort im Ausland und dem Arbeitsort im Ausland gewährt, sind wegen ihrer dienstlichen Veranlassung als beitragsfreie Vergütung im Sinne des § 49 Abs 3 Z 1 erster Satz ASVG zu qualifizieren, wenn sie die tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen (Hinweis E , 81/08/0016 und E , 82/08/0160).
Normen
ASVG §44;
ASVG §539;
RS 2
Die Veränderung der Dienstverträge unter gleichzeitiger Gewährung eines Geldbetrages als Fahrtkosten Ersatz in eben dieser Höhe bedeutet eine Kürzung des Lohnanspruches in der Höhe des gebührenden Fahrtkostenersatzes. Einer einvernehmlichen Herabsetzung des Entgeltes im Bereich des überkollektivvertraglichen Lohnanspruches unter gleichzeitiger Gewährung des zustehenden Auslagenersatzes steht arbeitsrechtlich nichts entgegen. Daran knüpft § 44 ASVG die sozialversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage. Eine solche Vereinbarung verstößt demgemäss begrifflich nicht gegen § 539 ASVG, da eine Vereinbarung dieser Art keine Beschränkung der Anwendung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zum Nachteil der Versicherten (ihrer Angehörigen) einschließt, sondern sich als eine zulässige zivilrechtliche Gestaltung der Vertragslage erweist, aus der sich bestimmte sozialversicherungsrechtliche Folgen ableiten. Andernfalls erwiese sich jede Entgeltherabsetzung schon aus dem Gesichtspunkt des § 539 ASVG als nichtig.
Norm
ASVG §49 Abs2;
RS 3
"Monatlich gewährte Abgeltung" einer Sonderzahlung (hier: Weihnachtsremuneration), die nicht Vorschusscharakter hat, sodass der Rechtsanspruch auf die Zahlungen nicht erst im Fälligkeitszeitpunkt der Weihnachtsremuneration entsteht, ist nicht Bezug im Sinne des § 49 Abs 2 ASVG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1983080009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-60569