VwGH 09.07.1985, 83/07/0227
VwGH 09.07.1985, 83/07/0227
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Berufungsbehörde überschreitet die Grenzen ihrer (funktionellen) Zuständigkeit, wenn sie einen im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides nicht mehr existenten Bescheid der Erstinstanz aufrecht erhält, anstatt die Berufung infolge Fehlens eines Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückzuweisen (Hinweis E , 82/07/0146). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1983070227.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-60554