VwGH 19.01.1984, 83/06/0248
VwGH 19.01.1984, 83/06/0248
Rechtssätze
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Normen | BauO Stmk 1968 §4 Abs1; BauO Stmk 1968 §62 Abs1; BauRallg impl; |
RS 1 | § 4 Abs 1 dritter Satz der Steiermärkischen Bauordnung 1968 ist eine Vorschrift, die zwar in erster Linie für das Widmungsverfahren von Bedeutung und daher systematisch im I. Abschnitt der Stmk BO 1968 untergebracht ist, ihrem Inhalte nach aber auch eine Voraussetzung für die Bewilligung des Bauvorhabens selbst bildet. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1287/72 E VwSlg 8523 A/1973 RS 2 |
Normen | BauO Stmk 1968 §4 Abs2; BauRallg impl; |
RS 2 | Unter einem Gebäude ist ein nach den Regeln der Baukunst allseits umschlossener Raum anzusehen (Hinweis auf E vom , Zl. 1154/62, VwSlg 5951 A/1963) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0120/74 E VwSlg 8625 A/1974 RS 4 |
Normen | BauO Stmk 1968 §4; BauRallg impl; |
RS 3 | Die Bestimmung des § 4 der Stmk BauO 1968 umfaßt nach ihrer Formulierung und logischen Konstruktion für den Begriff "Bauten" drei Inhalte und zwar 1.) im weiteren Sinn, d.s. alle a) Gebäude und b) sonstigen baulichen Herstellungen, die dem Begriff "Bau" zu unterstellen sind, 2.) den einen Teil der Bauten im weiteren Sinn, nämlich alle "Gebäude" sowie 3.) den anderen Teil der "Bauten" im weiteren Sinn, nämlich alle baulichen Herstellungen, die keine Gebäude sind. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0120/74 E VwSlg 8625 A/1974 RS 3 |
Normen | BauO Stmk 1968 §73 Abs2; BauRallg impl; |
RS 4 | Auch während der Anhängigkeit eines Ansuchens um Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung für ein konsenslos errichtetes Gebäude ist ein unbefugter Auftrag zu dessen Abtragung rechtmäßig; dieser Auftrag kann aber erst nach rechtskräftiger Abweisung oder Zurückweisung des Bauansuchens vollstreckt werden (Hinweis auf das zur Wr BauO ergangene E , 0195/70, VwSlg 7813 A/1970). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1983060248.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-60540