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VwGH 24.10.1985, 83/06/0171

VwGH 24.10.1985, 83/06/0171

Rechtssätze


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Normen
LStVwG Stmk 1964 §2 idF 1969/195;
LStVwG Stmk 1964 §3 idF 1969/195;
RS 1
Eine "langjährige Übung" im Sinne des § 2 Abs 1 Stmk LStVG ist gegeben, wenn über einen Privatweg seit ca 1948 zu einer Betriebskanzlei (mag sich auch der Erzeugungsbetrieb woanders befinden) und seit ca 1957 zu einer betrieblich genutzten Garage sowie seit beinahe 10 Jahren zu einem Fremdenverkehrsbetrieb ohne Einschränkung zugefahren und abgefahren werden konnte.
Normen
LStVwG Stmk 1964 §2 idF 1969/195;
LStVwG Stmk 1964 §3 idF 1969/195;
RS 2
Der Umstand, dass eine Straße nur die Funktion einer Zufahrtsstraße erfüllt, steht der Feststellung der Öffentlichkeit nicht entgegen.
Normen
LStVwG Stmk 1964 §2;
LStVwG Stmk 1964 §3;
RS 3
Es ist verfehlt, den in § 2 LStG 1964 enthaltenen Begriff der "langjährigen Übung" mit dem Institut der "Ersitzung" nach dem ABGB in Zusammenhang zu bringen (vgl z.B. hg E , 429/69). Es kommt demnach nicht allein auf die Dauer der Zeit - bestimmten Anzahl von Jahren abgesehen -, sondern auf die Gesamtheit der Umstände an, die im Einzelfall für die Annahme einer langjährigen Übung sprechen (hier: Ausbau eines Weges in der 2.Hälfte der Fünfziger-Jahre als Fahrstraße und seit 1960 Durchzugsstraße für alle Arten von Kraftfahrzeugen).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2561/76 E RS 2
Normen
LStVwG Stmk 1964 §2 idF 1969/195;
LStVwG Stmk 1964 §3 idF 1969/195;
RS 4
Ein dringendes Verkehrsbedürfnis im Sinne des § 2 Stmk Landesstraßenverwaltungsgesetz 1964, BGBl Nr 154 idF 1969/195 kann nicht nur dann angenommen werden, wenn eine Straße die einzige Verbindung zu einem bestimmten Ort darstellt (Hinweis E , 2694/76).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11923 A/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983060171.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-60529