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VwGH 13.06.1985, 83/06/0149

VwGH 13.06.1985, 83/06/0149

Rechtssätze


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Normen
LStVwG Stmk 1964 §2 idF 1969/195;
LStVwG Stmk 1964 §3 idF 1969/195;
LStVwG Stmk 1964 §4 idF 1969/195;
RS 1
Ausführungen zu den Voraussetzungen der Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße.
Normen
LStVwG Stmk 1964 §2;
LStVwG Stmk 1964 §3;
LStVwG Stmk 1964 §4;
LStVwG Stmk 1964 §6;
RS 2
Es ist verfehlt, den in § 2 LStG 1964 enthaltenen Begriff der "langjährigen Übung" mit dem Institut der "Ersitzung" nach dem ABGB in Zusammenhang zu bringen (vgl z.B. hg E , 429/69). Es kommt demnach nicht allein auf die Dauer der Zeit - bestimmten Anzahl von Jahren abgesehen -, sondern auf die Gesamtheit der Umstände an, die im Einzelfall für die Annahme einer langjährigen Übung sprechen (hier: Ausbau eines Weges in der 2.Hälfte der Fünfziger-Jahre als Fahrstraße und seit 1960 Durchzugsstraße für alle Arten von Kraftfahrzeugen).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2561/76 E RS 2
Normen
AVG §48;
AVG §51;
RS 3
Die Stellungnahmen von Beteiligten können die erforderlichen Zeugenaussagen nicht ersetzen.
Norm
LStVwG Stmk 1964 §2 idF 1969/195;
RS 4
Ein dringendes Verkehrsbedürfnis im Sinne des § 2 Stmk LStVG darf nicht nur dann angenommen werden, wenn eine Straße die einzige Verbindung zu einem bestimmten Ort darstellt (Hinweis E , 2694/76, VwSlg 9480 A/1978).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1983060149.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-60525