VwGH 18.02.1983, 83/04/0003
VwGH 18.02.1983, 83/04/0003
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die bloße Behauptung allein, durch eine Krankheit in einem Ausmaß beeinträchtigt gewesen zu sein, das die Dispositionsfähigkeit ausschloß, ohne für die Richtigkeit der Behauptung entsprechende Beweise beizubringen oder anzubieten, reicht nicht aus, das Vorliegen eines Wiedereinsetzungsgrundes darzutun (Hinweis B , 166/48, VwSlg 359 A/1948 und B , 1345/55). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983040003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-60429