VwGH 16.11.1983, 83/01/0243
VwGH 16.11.1983, 83/01/0243
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Fehlt dem Antrag auf Erteilung eines ‚Sichtvermerkes die Unterschrift des Antragstellers und wird dieser Mangel nicht nach § 13 Abs 3 AVG 1950 behoben, so mangelt es der Behörde an der Zuständigkeit zur Erlassung einer Sachentscheidung. In dem angeführten Fall ist demnach ein Bescheid über die Versagung des Sichtvermerkes wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufzuheben. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1983010243.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-60392