VwGH 08.06.1984, 82/17/0154
VwGH 08.06.1984, 82/17/0154
Rechtssatz
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Norm | BewG 1955 §52 Abs2; |
RS 1 | Bei großen Liegenschaften (hier: 11644 m/2) obliegt es den Abgabenbehörden, bei der auf der Grundlage des § 52 Abs 2 BewG vorzunehmenden Prüfung der Aufschließungskomponenten auch festzustellen, ob einer Verbauung der Parzellen (im Hinblick auf Bestimmungen des Landschaftsrechtes und Naturschutzrechtes) etwa öffentlichrechtliche Hindernisse entgegenstehen würden und ob überhaupt eine ausreichende Nachfrage nach solchen Parzellen bestünde. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 82/17/0152 E VwSlg 5905 F/1984 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1982170154.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-60384