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VwGH 08.06.1984, 82/17/0154

VwGH 08.06.1984, 82/17/0154

Rechtssatz


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Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 1
Bei großen Liegenschaften (hier: 11644 m/2) obliegt es den Abgabenbehörden, bei der auf der Grundlage des § 52 Abs 2 BewG vorzunehmenden Prüfung der Aufschließungskomponenten auch festzustellen, ob einer Verbauung der Parzellen (im Hinblick auf Bestimmungen des Landschaftsrechtes und Naturschutzrechtes) etwa öffentlichrechtliche Hindernisse entgegenstehen würden und ob überhaupt eine ausreichende Nachfrage nach solchen Parzellen bestünde.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/17/0152 E VwSlg 5905 F/1984 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982170154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-60384