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VwGH 08.06.1984, 82/17/0152

VwGH 08.06.1984, 82/17/0152

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Bei großen Liegenschaften (hier: 11644 m/2) obliegt es den Abgabenbehörden, bei der auf der Grundlage des § 52 Abs 2 BewG vorzunehmenden Prüfung der Aufschließungskomponenten auch festzustellen, ob einer Verbauung der Parzellen (im Hinblick auf Bestimmungen des Landschaftsrechtes und Naturschutzrechtes) etwa öffentlichrechtliche Hindernisse entgegenstehen würden und ob überhaupt eine ausreichende Nachfrage nach solchen Parzellen bestünde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5905 F/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982170152.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-60383

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