VwGH 08.06.1984, 82/17/0152
VwGH 08.06.1984, 82/17/0152
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Bei großen Liegenschaften (hier: 11644 m/2) obliegt es den Abgabenbehörden, bei der auf der Grundlage des § 52 Abs 2 BewG vorzunehmenden Prüfung der Aufschließungskomponenten auch festzustellen, ob einer Verbauung der Parzellen (im Hinblick auf Bestimmungen des Landschaftsrechtes und Naturschutzrechtes) etwa öffentlichrechtliche Hindernisse entgegenstehen würden und ob überhaupt eine ausreichende Nachfrage nach solchen Parzellen bestünde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5905 F/1984 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1982170152.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-60383