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VwGH 15.02.1985, 82/17/0079

VwGH 15.02.1985, 82/17/0079

Rechtssätze


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Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 1
Die Bestimmung des § 52 Abs 2 BewG legt den Abgabenbehörden die Verpflichtung auf, eine Tendenz ("in absehbarer Zeit") und eine Annahme ("wenn anzunehmen ist") zu erforschen. Hiebei ist nicht die Absicht des jeweiligen Eigentümers, von der Möglichkeit der Verwendung für Bauzwecke KEINEN Gebrauch zu machen und die Grundflächen weiter landwirtschaftlich zu nutzen, entscheidend; maßgebend sind vielmehr die zum Stichtag objektiv vorliegenden sonstigen Verhältnisse, insbesondere daher die gegebene und in Zukunft zu erwartende Marktlage (Hinweis E , 81/17/0040, E , 82/17/0152).
Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 2
Die Anwendung des § 52 Abs 2 BewG setzt die landwirtschaftliche Nutzung des betreffenden Grundstückes geradezu voraus (Hinweis E , 80/80 und E , 3555/80).
Normen
BewG 1955 §22 Abs2;
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 3
Die Widmung eines Gebietes als Bauland im Rahmen örtlicher Raumplanung rechtfertigt es für sich allein noch nicht, ein landwirtschaftliches Grundstück ohne weiteres dem Grundvermögen zuzurechnen; vielmehr ist zu prüfen, ob die MÖGLICHKEIT einer Verwendung für Bauzwecke besteht und ob im konkreten Fall eine solche Verwendung aller WAHRSCHEINLICHKEIT nach in naher Zukunft eintreten wird. Dabei kommt es iSd § 22 Abs 2 BewG auch darauf an, WANN die konkreten Umstände die Annahme von Bauland erstmals zuließen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0093/80 E RS 1
Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 4
Das Vorliegen einer "Baulücke" im engeren Sinn - bespielsweise einer auf drei Seiten von Wohnhäusern umgebenen Grundfläche (Hinweis E , 3555/80) - stellt keine unabdingbare Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 52 Abs 2 BewG dar (Hinweis E , 80/80).
Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 5
Ein nach dem Feststellungszeitpunkt abgeschlossener Pachtvertrag ist als subjektives Moment unbeachtlich (Hinweis E , 92/80; sowie auf E , 82/17/0052). Umso weniger kann ein Pachtvertragsnachtrag, womit der ursprünglich vereinbarte Kündigungsgrund der Änderung der Eigentumsverhältnisse einvernehmlich fallengelassen wurde, eine auf § 52 Abs 2 BewG gestützte Bewertung hindern.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5959 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1982170079.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-60376