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VwGH 21.10.1983, 82/17/0057

VwGH 21.10.1983, 82/17/0057

Rechtssatz


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Norm
BewG 1955 §55 Abs1;
RS 1
Die Heranziehung von Vergleichspreisen zur Ermittlung des gemeinen Wertes unbebauter Grundstücke ist ein durchaus zulässiger Weg, um unter Bedachtnahme auf die Lage und Form, Größe und Bebauungsmöglichkeiten der zu bewertenden Grundstücksfläche (preisbildende Faktoren) - gegebenenfalls

durch Vornahme von Zuschlägen und Abschlägen - den gemeinen Wert zu ermitteln (Hinweis E , 605/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982170057.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-60371