VwGH 21.10.1983, 82/17/0057
VwGH 21.10.1983, 82/17/0057
Rechtssatz
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Norm | BewG 1955 §55 Abs1; |
RS 1 | Die Heranziehung von Vergleichspreisen zur Ermittlung des gemeinen Wertes unbebauter Grundstücke ist ein durchaus zulässiger Weg, um unter Bedachtnahme auf die Lage und Form, Größe und Bebauungsmöglichkeiten der zu bewertenden Grundstücksfläche (preisbildende Faktoren) - gegebenenfalls durch Vornahme von Zuschlägen und Abschlägen - den gemeinen Wert zu ermitteln (Hinweis E , 605/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982170057.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-60371