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VwGH 06.07.1983, 82/17/0052

VwGH 06.07.1983, 82/17/0052

Rechtssatz


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Norm
BewG 1955 §52 Abs2;
RS 1
Der Zuordnung eines am Bewertungsstichtag grundsätzlich als Bauland verwertbaren Grundstückes zum Grundvermögen gemäß § 52 Abs 2 BewG kann (abgesehen von Fällen, in denen etwa § 16 LandpachtG, BGBl Nr 1969/451, Anwendung findet) auch der Umstand entgegenstehen, daß bei einer erzwungenen vorzeitigen Auflösung des nicht verbücherten Pachtverhältnisses ein Entschädigungsanspruch des Pächters gegen die Liegenschaftseigentümer in einer Höhe besteht, der den Anreiz, das Grundstück in absehbarer Zeit nach dem Stichtag tatsächlich als Bauland zu nutzen, zunichte macht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982170052.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-60370