VwGH 20.12.1982, 82/17/0032
VwGH 20.12.1982, 82/17/0032
Rechtssätze
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Normen | SchUG 1974 §46 Abs2; VergnügungssteuerG Tir 1959 §2 Z1; |
RS 1 | Unter dem Begriff der "Genehmigung" im 2. Befreiungstatbestand des § 2 Z 1 Tir VergnügungssteuerG 1959 ist ein hoheitlicher Bewilligungsakt der Schulbehörde (Hochschulbehörde), nicht eine bloße Empfehlung der Veranstaltung zu verstehen. |
Normen | |
RS 2 | Der Begriff "Schule" umfasst auch die (wissenschaftlichen und künstlerischen) "Hochschulen". |
Normen | HSG 1973 §2 Abs1 litd; VergnügungssteuerG Tir 1959 §2 Z2; |
RS 3 | Die vom beschwerdeführenden Verein im Zusammenhang mit der Österreichischen Hochschülerschaft primär für Studenten (jedoch nicht auf diese beschränkt) durchgeführte, in einer Tageszeitung annoncierte Veranstaltung von Filmvorführungen (Problem- und Avantgardefilme, teilweise nach Zyklen zusammengestellt) ist keine Veranstaltung, die im Sinne des § 2 Z 2 Tir VergnügungssteuerG 1959" der "fachlichen und beruflichen Fortbildung und Förderung" dient. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982170032.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-60368