VwGH 22.03.1982, 82/17/0013
VwGH 22.03.1982, 82/17/0013
Rechtssätze
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Normen | ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3; ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1; |
RS 1 | Erklärt der Zulassungsbesitzer eines Kfz ausdrücklich, das Lenken seines Kfz zu einem Zeitpunkt, zu dem es in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt war, keiner anderen Person überlassen zu haben, dann kann die Behörde zunächst, dh solange der Zulassungsbesitzer nichts Gegenteiliges behauptet, davon ausgehen, daß dieser das Kfz selbst in der Kurzparkzone abgestellt hat. |
Normen | ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3; ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1; |
RS 2 | Ausführungen darüber, ob nicht auch derjenige Täter der gegenständlichen Verwaltungsübertretung in Betracht kommt, der als Zulassungsbesitzer das Kfz zwar nicht selbst abgestellt hat, dieses aber wissentlich ohne Entrichtung der Parkometerabgabe in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt beläßt und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem er das Lenken des Kfz niemanden überlassen hat. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982170013.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-60363