VwGH 27.10.1983, 82/16/0151
VwGH 27.10.1983, 82/16/0151
Rechtssätze
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Norm | GrEStG 1955 §11 Abs2 Z1; |
RS 1 | Die zusätzliche Gewährung von Leistungen, die der Erwerber nach Abschluß des Kaufvertrages dem Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung gewährt, sind der Gegenleistung hinzuzurechnen. Die nachträgliche Übernahme einer anteiligen Hypothekenschuld bildet eine zusätzliche Leistung iSd § 11 Abs 2 Z 1 GrEStG 1955. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1238/67 E VwSlg 3736 F/1968 RS 1 |
Norm | GrEStG 1955 §16 Abs1; |
RS 2 | Die Steuerschuld entsteht gemäß § 16 Abs 1 GrEStG 1955 dem Grunde nach. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982160151.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-60348