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VwGH 31.01.1985, 82/16/0137

VwGH 31.01.1985, 82/16/0137

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Jede, zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbricht die Verjährung gegenüber allen gemäß § 17 Z 4 GrEStG am zu versteuernden Erwerbsvorgang beteiligten Personen (Hinweis E , 81/16/0169 sowie auf Stoll, BAO S 484 ff und die dort angeführte Rechtsprechung).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5956 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1982160137.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-60344