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VwGH 18.11.1982, 82/16/0094

VwGH 18.11.1982, 82/16/0094

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Unter "Amtsgebäude" versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gebäude, in welchem eine Behörde als Organ der öffl Gewalt die ihr obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt; auch in der Rechtsliteratur wird das "Amt" als eine Einrichtung bezeichnet, "der ein fest bemessener Teil der Staatsfunktion übertragen ist".
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0455/57 E VwSlg 2135 F/1959 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982160094.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-60332