VwGH 18.11.1982, 82/16/0094
VwGH 18.11.1982, 82/16/0094
Rechtssatz
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Norm | GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita; |
RS 1 | Unter "Amtsgebäude" versteht man im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gebäude, in welchem eine Behörde als Organ der öffl Gewalt die ihr obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrnimmt; auch in der Rechtsliteratur wird das "Amt" als eine Einrichtung bezeichnet, "der ein fest bemessener Teil der Staatsfunktion übertragen ist". |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0455/57 E VwSlg 2135 F/1959 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982160094.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-60332