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VwGH 19.12.1984, 82/16/0067

VwGH 19.12.1984, 82/16/0067

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Aufsichtsbehörde hat sich in der Begründung einer gemäß § 299 Abs 2 BAO vorgenommenen Aufhebung eines Bescheides, mit welchem gemäß § 303 Abs 1 BAO die Wiederaufnahme bewilligt, zugleich aber ein dem Spruch nach nicht anders lautender Bescheid herbeigeführt WURDE, nicht auf den Hinweis auf den darin liegenden Widerspruch zu beschränken; maßgebend ist, warum die Kenntnis der geltend gemachten Umstände einen im Spruch anders lautenden Bescheid seinerzeit nicht herbeigeführt HÄTTE (Im Beschwerdefall durfte zu dem die Bewilligung der Wiederaufnahme wegen Ablaufs der Frist nach § 302 Abs 1 BAO nicht mehr aufgehoben werden; Hinweis E , 82/16/0105).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982160067.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-60326