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VwGH 15.12.1983, 82/16/0041

VwGH 15.12.1983, 82/16/0041

Rechtssätze


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Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
RS 1
Das Versprechen, dem Verkäufer anläßlich des Kaufes eines Grundstückes bereits entstandene Baukosten zu vergüten, bewirkt, daß diese Baukosten als sonstige Leistungen iSd § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 anzusehen und in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1351/63 E VwSlg 2980 F/1963 RS 1
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
RS 2
Auch durch den Erwerb eines ideellen Grundstücksanteiles zum Zweck des damit verbundenen - auf Grund eines (gegenüber dem bereits ausgeführten) - zusätzlichen Bauvorhabens zu errichtenden Zubaus (Aufstockung) kann der Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 verwirklicht werden, sofern der erworbene Grundstücksanteil ua den Mindestanteil nach § 3 WEG 1975 nicht übersteigt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/16/0008 E VwSlg 5655 F/1982 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982160041.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-60321